
Das Tatbestandsmerkmal, dass es sich bei einem Tatobjekt um eine geringwertige Sache handelt, stellt nach {§|248a|stgb|juris} StGB ein selbstständiges Antragserfordernis dar, wenn die Sache, gegen die sich die Straftat richtete, nur von geringem Wert ist. Die Strafverfolgungsbehörden, namentlich die Staatsanwaltschaft, können den Strafantrag d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertige_Sache

Jede Sache, die einen Verkehrswert bis zu einer Obergrenze von 25 € besitzt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Eine Sache ist geringwertig im Sinne von § 248a StGB, wenn ihr objektiver Wert ca. 30 Euro nicht überschreitet. Es wird aber auch ein Wert von 50,- Euro vertreten. Die Geringwertigkeit spielt eine Rolle beim Diebstahl (§ 248a StGB), beim Betrug (§ 263 Abs. 4) und bei der Hehlerei (§ 259 Abs. 2 StGB).
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https://www.lexexakt.de/glossar/geringwertigesache.php
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